Dekontamination
Einsatzkräfte die mit Schutzanzügen im Gefahrenbereich tätig waren müssen nach Ihrem Aufenthalt dekontaminiert werden, da nicht auszuschließen ist das Sie mit Gefahrstoffen kontaminiert sind.
Hierzu wird die Einsatzstelle in drei Zonen aufteilt;
- Wirkzone = unmittelbarer Bereich in dem der Gefahrstoff wirkt oder wirken kann
- Gefahrenzone = Aufenthalt nur mit besondere Schutzausrüstung (z.Bsp. Chemikalienschutzanzug); Absperrgrenze in der Regel 50 m
- Absperrbereich = Bereich in dem die weiteren Einsatzkräfte mit noramler Feuerwehrschutzkleidung tätig sind und die Fahrzeuge aufgestellt sind; Absperrgrenze in der Regel 100 m bzw. nach örtlichen Gegebenheiten
Diese Absperrgrenzen sind bei den verschiedenen Gefahrgut-Einsatzarten (A-, B-, C-Einsatz) gleich und werden lediglich durch folgende Faktoren noch beeinflusst;
- Windrichtung
- Topografie der Einstazstelle (Höhe und Tiefen)
- Örtliche Gegebenheiten (Bebauung)
- Thermik z.B. bei Bränden
- Strahlendosis
Unter diesen Umständen können die Absperrgrenzen individuell angepasst (Vergrößert oder Verringert) werden.
Grundsätzlich unterscheiden wir bei der Feuerwehr vier unterschiedliche Dekon-Stufen;
- Not-Dekon
- Dekon-Stufe I
- Dekon-Stufe II
- Dekon-Stufe III
Am Übergang der Gefahrenzone zum Absperrbereich ist die Dekontaminationszone, hier gibt es zwei Systeme die ggf. paralell eingesetzt werden können;
Grobdekontamination Einsatzkräfte durch die Feuerwehr:
Hier werden die Einsatzkräfte die mit Ihren Schutzanzügen in der Gefahrenzone waren grobgereinigt.
Hierzu stehen ein Duschzelt, ein Druckreiniger dem ggf. Reinigungsmittel beigemsicht werden kann und Waschbürsten zur Verfügung. Nach erfolgter Grobdekon wird der Einsatzkraft sein Schutzanzug ausgezogen und er kann die Gefahrenzone verlassen.
Die Art der Dekontamination ist in einer Dekontamination-Matrix festgelegt, diese finden Sie als Downloead in der Rubrik Downloads.
Grobdekontamination von Verletzten durch die SEG-Gefahrgut des DRK:
Hier werden die von der Feuerwehr geretteten Verletzten entkleidet und ggf. eine Wundgrobreinigung durchgeführt, danach werden die Verletzten auf dem Behandlungsplatz von Rettungsdienstpersonal bzw. Notärzten weiter versorgt bzw. betreut.
Alle aus der Gefahrenzone kommenden Personen (Einsatzkräfte, Verletzte oder Betroffene) werden nach der Dekontamination vor Ort einem ärztlichen Erstcheck unterzogen, welcher auch dokumentiert wird. Hierdurch sollen evtl. durch die Gefahrstoffe aufgetretende gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig erkannt und bekämpft werden.
Ebenfalls in der Gefahrenzone eingesetzte Gerätschaften müssen nach dem Einsatz dekontaminiert oder vernichtet werden um eine Kontaminationsverschleppung auszuschließen.