Kennzeichnung GGVSE
Im Straßenverkehr müssen alle Gefahrguttransporte ( ab einer bestimmten Menge ) durch orange Warntafeln gekennzeichnet sein. Die Warntafeln haben normalerweise eine Größe von 30 x 40 cm. Bei Transporten in Kleinfahrzeugen ( Pkw ) kann die vordere Warntafel eine Größe von 15 x 30 cm besitzen. Die orange Warntafel ohne Zahlen deutet auf die Ladung von verschiedenen Gefahrstoffen hin. Die Warntafeln mit Nummerierung weisen auf bestimmte Gefahren und bestimmte Gefahrstoffe hin.
Zu diesem Zweck ist die Warntafel in zwei Bereiche unterteilt, aus denen folgende Informationen hervorgehen.
Oberer Teil / Gefahrenkennzeichnung:
- Es sind mindestens zwei Ziffern in der Gefahrenkennzeichnung
- Die Hauptgefahr wird zuerst genannt
- Die Verdoppelung einer Ziffer weist auf die Zunahme der Gefahr hin
- Eine "0" besagt, daß keine zusätzliche Gefahr vorliegt
Die einzelnen Ziffern kennzeichnen folgende Gefahren;
x = Stoff darf nicht mit Wasser in Berührung kommen
2 = Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion
3 = Entzündbarkeit von Flüssigkeiten (Dämpfen) und Gasen
4 = Entzündbarkeit fester Stoffe
5 = Oxidierende (brandfördernde) Stoffe
6 = Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
7 = Radioaktivität
8 = Ätzwirkung
9 = Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Unterer Teil / UN-Nummer:
Nummer, die einen Stoff oder eine Stoffgruppe bezeichnet. UN-Nummern werden von den Vereinten Nationen vergeben. Sie sind wenig systematisch und müssen immer vierstellig sein. Zahlen kleiner 1000 stehen für explosive Stoffe (z.B. UN 0027 Schwarzpulver).
Die UN-Nummern kennzeichnet den Stoff oder die Stoffgruppe und ist in einem umfangreichen Verzeichnis (Tabelle 3.2 ADR 2003) abgelegt.
Die zugehörigen Stoffdaten können über entsprechende Datenbanken und Nachschlagewerke abgerufen werden.
Unfallmerkblatt:
Ebenfalls muß der Transporteur der Ladung entsprechende Unfallmerkblätter mitführen, aus denen für einen bei einem Unfall die Maßnahmen und Verhaltensregeln hervorgehen !!
Ein Beispiel zu einem solchem Unfallmerkblatt kann im Bereich "Downloads" unserer Seite als PDF-File heruntergeladen werden.
Gefahrzettel:
Zusätzlich zu den orangefarbenen Warntafeln müssen bei Tankfahrzeugen, Fahrzeugen mit Aufsetztanks und Tankcontainern, Gefahrzettel an den beiden Längsseiten sowie teilweise auch hinten angebracht sein.