Freiwillige Feuerwehr Achim

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Freiwillige Feuerwehr Achim FAQ (häufig gestellte Fragen)

Kategorie: Index -> Glossar -> Buchstabe "G"

Frage

Antwort

GAMS-Regel

Merkregel für die Erstmaßnahmen bei einem Gefahrguteinsatz der Feuerwehr:

G : Gefahr erkennen (eigene Wahrnehmung, Erkundung, Gefahrzettel, Warntafeln, Unfallmerkblätter, Beteiligte erfragen)

A : Absperrung durchführen (Absperrung schnellstmöglich beginnen und durchführen (möglichst noch während der Gefahrerkundung), Sicherheitszone (→ Sicherheitsabstände ) je nach Gefahrstoff festlegen, Absperrung den örtlichen und meteorologischen Gegebenheiten anpassen)

M : Menschenrettung (Schutz der Einsatzkräfte sichern (z.B. dicht geschlossene Einsatzbekleidung, Pressluftatmer), Zeit im Gefahrenbereich minimieren und registrieren, erforderlichenfalls lebenserhaltende Sofortmaßnahmen und → Erste Hilfe im Gefahrenbereich unter Beachtung des Eigenschutzes)

S : Spezialkräfte über Einsatzzentrale alarmieren (überörtliche Einsatzkräfte, Rettungsdienst, Polizei, andere Behörden wie Wasserschutzpolizei oder Landratsamt, → TUIS )

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Gebäude

Bauwerk, Haus; Beispiele: Fabrikgebäude, Wohngebäude:

  • geringer Höhe: Gebäude, deren Maß von der Geländeoberfläche bis zur Oberkante eines fertig gestellten Fußbodens eines Aufenthaltsraums nicht mehr als 7 m beträgt
  • mittlerer Höhe: Gebäude, deren Maß des Fußbodens des obersten Geschosses höher liegt als 7 m und nicht höher als 22 m, gemessen zur Geländeoberfläche

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Gefahr im Verzug

Bedeutung: Es droht unmittelbar Gefahr (die Situation ist gefährlich). Es wäre gefährlich, nicht sofort zu handeln.

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Gefahren an der Einsatzstelle

Auswahl: Atemgifte, atomare Strahlung, Angstreaktionen, z.B. von Verletzten, Ausbreitung der Gefahren, chemische Stoffe, Erkrankungen, Explosion, Elektrizität, Einsturz. Die Gefahren an der Einsatzstelle werden von den Einsatzkräften analysiert. Der Einsatzleiter leitet daraus Schlussfolgerungen ab für

  • Hauptgefahr,
  • zuerst zu beseitigende Gefahr und
  • Vorgehensweise.

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Gefahrenanalyse

Genaue Untersuchung einer Gefahrensituation, d.h. ihrer Einzelheiten. Dazu sind die Gefahren

1. zu analysieren, d.h. herauszufinden, und
2. zu beseitigen.

Ist die Beseitigung einer Gefahr nicht möglich, muss die Gefahr kompensiert (d.h. ausgeglichen) werden, z.B. durch Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA).

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Gefahrenbereiche (Zonen)

Zonen besonderer Gefährdung für Menschen, Tiere, Sachwerte und Umwelt nach Explosionsschutzrichtlinien (Tabelle).


Gefahrenbereiche (Zonen)Beispiele
Zone 0Das Innere von Behältern und Rohren, Tanks
Zone 1Die nähere Umgebung von Füllstellen, Bereiche um Tanks und um Füllstellen, Zapfsäulen
Zone 2Umgebung von Entleerstellen

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Gefahrengruppe (GG)

Einteilung von Bereichen bei Strahlenschutzeinsätzen nach dem Grad ihrer radioaktiven Gefährdung. GG sind erforderlich, wenn die → Aktivität des radioaktiven Stoffs größer ist als die → Freigrenze . Man unterscheidet drei Gefahrengruppen:

  • GG 1: Vorgehen an der Einsatzstelle ohne Spezialausrüstung möglich; Atemschutz erforderlich
  • GG 2: Vorgehen nur mit Spezialausrüstung und unter Strahlenschutzüberwachung; Atemschutz erforderlich
  • GG 3: Vorgehen nur mit Sonderausrüstung und unter Strahlenschutzüberwachung sowie im Beisein des Strahlenschutzsachverständigen; Atemschutz erforderlich

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Gefahrenmerkmale (von Gefahrstoffen)

Merkmale (kennzeichnende Eigenschaften) von → Gefahrstoffen; Beispiele: entzündlich, explosiv, giftig, radioaktiv.

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Gefahrgut

Umfassender Begriff für Stoffe oder Gegenstände, von denen beim Transport Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Mensch und Tier sowie für andere Sachen ausgehen können.

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Gefahrgutklassen

Einteilung der gefährlichen Güter in 13 Klassen (nach → ADR ). Die Klasseneinteilung bildet die Grundlage für die → Gefahrnummern.


GefahrgutklasseBezeichnung
1
2
3
4.1
4.2
4.3
5.1
5.2
6.1
6.2
7
8
9
explosive Stoffe und Gegenstände
entzündbare Gase
flüssige Stoffe
entzündbare feste Stoffe
selbstentzündliche Stoffe
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
entzündend wirkende Stoffe
organische Peroxide
giftige Stoffe
ansteckungsgefährliche Stoffe
radioaktive Stoffe
ätzende Stoffe
verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

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Gefahrgut-Umfüllpumpe (GUP)

Umfüllpumpe

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Gefahrgutverordnungen (GGV)

Regeln die Beförderung gefährlicher Güter nach der Art des Verkehrsmittels (Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt und Flugverkehr).

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Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt (GGVBinSch)

"Verordnung (national) über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter mit Schiffen". Den internationalen Binnenschifffahrtsverkehr regelt die ADNR (Internationale Ordnung für die Beförderung gefährlicher Güter mit Binnenschiffen auf dem Rhein).

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Gefahrgutverordnung Straße (GGVS)

"Verordnung (national) über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen". Die GGVS ist die Rechtsgrundlage für den Transport von Gefahrgütern in Deutschland. Bei Grenzüberschreitung gilt das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.

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Gefahrgutverordnung Flugverkehr

Den Transport gefährlicher Güter mit Flugzeugen regelt die IATA-DGR (Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr des Internationalen Luftverkehrsverbands, IATA).

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Gefahrgutverordnung Eisenbahn (GGVE)

"Verordnung (national) über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen". Den internationalen Eisenbahnverkehr regelt das RID (Internationale Ordnung für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn).

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Gefahrgutverordnung See (GGVSee)

"Verordnung (international) über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf See." Den internationalen Seeverkehr regelt der IMGD-Code (Internationale Ordnung für die Beförderung gefährlicher Güter im Seeverkehr).

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Gefahrklasse

Einteilung der brennbaren Flüssigkeiten in vier Klassen:

  • Gefahrklasse A: Flüssigkeiten, Mischungen und Lösungen, die sich mit Wasser nicht oder nur teilweise vermischen lassen und einen → Flammpunkt <100 °C haben (Tabelle)
  • Gefahrklasse B: Flüssigkeiten, Mischungen und Lösungen, die sich mit Wasser vermischen lassen und einen Flammpunkt <21 °C haben.

GefahrklasseFlammpunktMischbarkeit mit Wasser und Beispiel
A Iunter 21°Cnicht mischbar; Äther
A II21 bis 55 °Cnicht mischbar; Petroleum
A III55 bis 100 °Cnicht mischbar; Heizöl
Bunter 21°Cmischbar, z. B. Spiritus

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Gefahrnummer

Früher "Kemler-Zahl" genannt; vollständige Bezeichnung: "Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr"; sie besteht aus zwei oder drei Ziffern oder aus drei Ziffern und dem Buchstaben X davor. Beispiele:

  • Gefahrnummer 33 = leicht entzündliche, brennbare Flüssigkeit, z.B. Benzin
  • Gefahrnummer X 423 = entzündbarer fester Stoff, der heftig mit Wasser reagiert, wobei brennende Gase entweichen, z.B Natrium

Die Gefahrnummer steht in der oberen Hälfte der → Warntafel. Mit diesen Zahlen bzw. Zahlenkombinationen wird die vom Gefahrgut ausgehende Gefahr gekennzeichnet.

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Gefahrstoff

Stoffe und Zubereitungen, die gefährliche Eigenschaften besitzen und am Arbeitsplatz verwendet werden (im Gegensatz zu Gefahrstoffen im Transport, also in Behältnissen; → Gefahrgut ). Gefahrstoffe besitzen bestimmte Gefahrenmerkmale, z.B. entzündlich, explosiv, giftig, radioaktiv. Den Umgang mit Gefahrstoffen regelt die → Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO).

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Gefahrstoffersteinsatz

Erstmaßnahmen am Einsatzort eines Feuerwehreinsatzes, z.B. bei einem Gefahrgutunfall. Wichtigste Maßnahmen siehe → GAMS-Regel.

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Gefahrstoffschnellauskunft (GSA)

Ein → Informationssystem über Gefahrstoffe und erforderliche Abwehrmaßnahmen mit Sitz in Berlin; die GSA ist o­nline erreichbar.

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Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO)

Verordnung für Umgang und Handhabung von → Gefahrstoffen.

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Gefahrzettel

Schriftstück zur zusätzlichen Kennzeichnung (neben der → Warntafel ) von gefährlichen Stoffen; Gefahrzettel werden angebracht an Straßen- und Schienenfahrzeugen, Binnenschiffen sowie bei Versandstücken auf der Verpackungsaußenseite. Auf dem Gefahrzettel stehen Symbole (als Piktogramme) sowie Zahlen und Worte. Daraus kann man Angaben über die jeweiligen gefährlichen Stoffe ableiten; Beispiele:

  • Klasse 1: Explosivstoffe (Bild: explodierender Körper auf orangefarbenem Untergrund)
  • Klasse 2: verdichtete, verflüssigte, unter Druck stehende Gase, z.B. Atemluft (Bild: schwarzgefärbte Konturen einer Druckgasflasche auf grünem Untergrund)
  • Klasse 3: brennbare Flüssigkeiten (Bild: schwarze Flamme auf rotem Untergrund)

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Gegenverkehr (im Funkverkehr)

Eine → Verkehrsart , bei der gleichzeitig gesendet und empfangen werden kann:

  • bedingter : Es kann nur abwechselnd gesendet oder empfangen werden. Der Grund dafür liegt in der Technik der Funkgeräte.

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Gemisch

Aggregat aus zwei oder mehr chemisch verschiedener Substanzen, bei deren Bildung keine chemischen Reaktionen und auch keine Wärmevorgänge auftreten; Beispiele von Gemischen: Öl/Benzin, Wasser/Alkohol.

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Geodätische Saughöhe

Höhenunterschied in m zwischen Pumpenmitte und saugseitigem Wasserspiegel (DIN 14420-1; Formelzeichen Hs geo). Bei Überschreitung der geodätischen Saughöhe reißt der Förderstrom zur Pumpe ab. Die höchste geodätische Saughöhe beträgt 10,33 m.

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Gerätegruppen

<font size=2>1.  Schutzkleidung für den A-Trupp
2.  Löschgerät für den A-Trupp
3.  Schläuche, Armaturen und Zubehör (Wasserabgabe, Wasserfortleitung, Wasserentnahme)
4.  Rettungsgerät
5.  Sanitäts- und Wiederbelebungsgerät für den A-Trupp
6.  Beleuchtungs-, Sicherungs- und Signalgerät
7.  Arbeitsgerät
8.  Handwerkszeug und Messgerät
9.  Sondergerät

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Geräteprüfordnung

Nach GUV 67.13 (Gemeindeunfallversicherung; Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr) sind für Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr regelmäßige Prüfungen vorgeschrieben. Die GUV 67.13 regelt dafür Art, Zeitpunkt und Umfang dieser Prüfungen. Macht die GUV 67.13 zu einem Gerät keine Angaben, so lassen sich die entsprechenden Daten aus den Bedienungsanleitungen der Hersteller entnehmen. Die Prüfungen führt der → Gerätewart durch.

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Gerätesatz Verkehrsabsicherung Autobahn

Zur Absicherung der Einsatzstellen auf Straßen erforderliche Ausrüstung; Beispiele: Blitzleuchten, Verkehrsleitkegel, Verkehrszeichen, Schilderständer, Warnwesten.

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Gerätewagen (GW)

Ein → Feuerwehrfahrzeug nach DIN 14555-1 bzw. DIN EN 1846-1 mit Schwerpunkt Bereitstellung von Geräten, insbesondere für → Technische Hilfeleistungen . Besatzung: Trupp; Beispiele für GW:

  • GW Atemschutz: Atemschutzgeräte, Schutzkleidung
  • GW Dekontamination: Geräte und Ausrüstung zur Dekontamination, z.B. von Einsatzkräften nach Gefahrguteinsätzen
  • GW Gefahrgut: mit einer Ausrüstung zum Einsatz bei Schadensfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern zur Begrenzung von Schäden für die Umwelt, z.B. Gefahr der Umweltverschmutzung, chemische Gefahren
  • GW Licht: Beleuchtungsgeräte, Kabel und Stromerzeuger
  • GW Öl: bei Mineralölunfällen, zum Begrenzen des Freiwerdens von Kohlenwasserstoffen, z.B. Benzin und Diesel, und zum Beseitigen von Umweltgefahren durch ausgelaufene Kohlenwasserstoffe
  • GW Rüstmaterial: bei Einstürzen, Hochwasser und Wasserschadenbegrenzung bei Bränden
  • GW Strahlenschutz: zur Beseitigung von Gefahren durch radioaktive Stoffe mit Ausrüstungen zum Nachweisen, Aufnehmen von radioaktiven Stoffen sowie zum Schutz vor ihnen
  • GW Wasserrettung: Ausrüstung zum Retten und Bergen auf Wasserflächen

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Gerätewart

Aufgabe: Wartung und Pflege und Prüfung aller Geräte (ausgenommen Atemschutzgeräte; → Atemschutzgerätewart ). Gerätewarte sind außerdem mindestens → Maschinist und → Truppführer. Ihre Ausbildung erfolgt z.B. an den Landesfeuerwehrschulen.

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Gesichtsschutz (Klappvisier)

Am → Feuerwehrhelm angebrachte, durchsichtige Sichtscheibe zum Schutz vor z.B. → Funken beim Trennschleifen.

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GG

Abkürzung für: Gefahrengruppe bei Strahlenschutzeinsätzen; → Gefahrengruppe der Feuerwehr.

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Glimmen

nennt man das Verbrennen von festen Stoffen ohne Flammenerscheinung, aber mit Lichtausstrahlung aus der Verbrennungszone.

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Glimmtemperatur

Die niedrigste Oberflächentemperatur einer frei liegenden erwärmten Fläche, bei der darauf abgelagerter Staub zur Entzündung kommt; Beispiele: Braunkohle 245 °C, Mehlstaub 300 °C, Holzstaub bis 340 °C. Die Glimmtemperatur darf nicht verwechselt werden mit der → Zündtemperatur .

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Glut

Ein (Reaktion unter Freiwerden von Wärme) reagierender fester Stoff mit sichtbarer Wärmestrahlung.

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Großraum-Krankentransportwagen (G-KTW)

Ein → Rettungsfahrzeug zum Transport und zur Behandlung mehrerer Verletzter, meist 10 bis 20 Personen.

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Großschadensfall (im Rettungsdienst)

Ein → Notfall im Rettungsdienst mit einer größeren Anzahl von → Verletzten , → Erkrankten oder anderen Geschädigten und Betroffenen mit Versorgungserfordernissen oberhalb der regulären Vorhaltung (DIN 13050); Beispiel: nach einem Eisenbahnunfall.

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Gruppe (Gr)

Eine Einheit zur selbstständigen Durchführung bestimmter Einsatzaufgaben, z.B. zur Brandbekämpfung oder zum Retten eines Unfallopfers; → Führungstrupp . Die Mannschaft einer Gruppe besteht aus einem → Gruppenführer , Maschinist, Melder und je drei Truppführer/-männer.

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Gruppenführer (GrFü; auch: GF)

Er ist verantwortlich für den Einsatz einer → Gruppe (DIN 14011-9). Er ist im Einsatz an keinen Platz gebunden. Die Ausbildung zum Gruppenführer wird lehrgangsmäßig an Feuerwehrschulen durchgeführt (mindestens 70 Stunden). Dort wird der GF auch zum Ausbilder, z.B. zum Durchführen von Diensten in der Feuerwehr, vorbereitet.

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GSA

Abkürzung für: → Gefahrstoffschnellauskunft.

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Gully

Abgedeckter Schacht, der in die Fahrbahndecke eingelassen ist und durch den Regen- oder Schmutzwasser abfließen kann. Im Gefahrstoffeinsatz muss der Gully abgedichtet werden, damit keine gefährlichen Stoffe, auch kontaminiertes Löschwasser, in die Kanalisation gelangen kann.

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Gullydichtkissen

Ein pneumatisches Leckdichtgerät aus Kunstkautschuk zum Abschluss von → Gullys . Das Gerät dichtet Gullys und Schächte von 30 bis 50 mm Durchmesser ab; der Betriebsdruck beträgt je nach Hersteller bis 8 bar. Das Gullydichtkissen wird mithilfe eines Druckgases, z.B. Druckluft aus Druckluftflaschen, gefüllt.

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